1. § 28 Abs. 4 Ziff. 4 FeV ist mit EU-Recht vereinbar.

2. Eine von einer Behörde der Tschechischen Republik für einen Deutschen mit Wohnsitz im Inland während des Laufs einer von einem deutschen Gericht verhängten Sperrfrist erteilte EU-Fahrerlaubnis berechtigt auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland (im Anschluss an EuGH, Beschl. v. 3.7.2008, C225/07).

3. Zur Frage der Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums bei unklarer Rechtslage.

(Leitsätze des Gerichts)

OLG Celle, Beschl. v. 1.12.2008 – 32 Ss 193/08

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