Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

zerb 3/2018, Mediation in Erbstreitigkeiten / 2. Streitvorbeugende Mediationsklauseln in Testament oder Erbvertrag

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Mediationsklauseln in Erbverträgen und Testamenten sind allgemein als zulässig anerkannt[27], werden aber immer noch (zu) selten verwendet. Das mag daran liegen, dass die Parteien das Verfahren nicht gut genug kennen. Hier ist der anwaltliche Berater gefordert, Aufklärungshilfe zu leisten und seine Verpflichtung nach § 18 BORA ernst zu nehmen.

Eine erbvertragliche bzw. testamentarische Mediationsklausel beinhaltet typischerweise zwei Regelungselemente, nämlich eine Verpflichtungsanordnung und ein Überwachungsmoment.[28] Die Umsetzung ist dabei in mehreren Gestaltungsvarianten möglich. In Betracht kommt zunächst eine Auflage (§ 1940 BGB) in Kombination mit einer Testamentsvollstreckung. Denkbar wäre stattdessen auch die Anordnung einer Bedingung (§§ 2074 ff, 2177 BGB) dergestalt, dass vor Durchführung eines Rechtsstreits zunächst ein ernsthafter außergerichtlicher Mediationsversuch unternommen werden muss, da andernfalls die testamentarische bzw. erbvertragliche Begünstigung entfällt. In Anbetracht des Sanktionscharakters einer derartigen Klausel und ihrer einschneidenden Konsequenzen, die auch im Falle einer versehentlichen Missachtung drohen würden, sollte dieses Instrumentarium nur sehr restriktiv empfohlen und angewendet werden.[29] Demgegenüber erscheint die Kombination einer Auflage mit einer Testamentsvollstreckung vorzugswürdig.[30] Zwar liegt die Schwäche einer Auflagenanordnung darin, dass sie keine wechselseitig durchsetzbaren Ansprüche auf Durchführung einer Mediation liefert.[31] Diese Schwäche lässt sich aber ausgleichen, indem man die Klagbarkeit des Anspruchs beschränkt und jedem Bedachten die Möglichkeit der Einrede gibt, das gegen ihn eingeleitete Verfahren ohne vorherigen Mediationsversuch als unzulässig abweisen zu lassen.[32]

 
Praxis-Beispiel

Formulieru...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.333
  • Altersrente (für langjährig Versicherte) / 2.2 Vertrauensschutz
    866
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    862
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    826
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    796
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    701
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    701
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    695
  • Jubiläumszuwendung
    662
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    653
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    646
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    614
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    612
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    611
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    603
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    588
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    574
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    557
  • Jubiläumsgeld
    552
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    539
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren