1. Das Gesetz sieht in § 2314 BGB einen Wertermittlungsanspruch nur für einen ganz bestimmten Fall vor.

2. Voraussetzung für einen Wertermittlungsanspruch zur Vorbereitung eines Anspruchs nach § 2287 BGB ist das Bestehen eines Informationsgefälles wie für den aus § 242 BGB hergeleiteten Auskunftsanspruch.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2011 – 7 U 144/10

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