Auf einen Blick

Das neue Betreuungsrecht hat einige Auswirkungen auf die Gestaltung von und den Umgang mit Vorsorgevollmachten. Bei der Gestaltung ist zunächst die neue Normenzählung zu’beachten. Anregungen können aus dem neuen Recht zur individuellen Regelung von Umgangs-, Aufenthalts- und Schenkungsregeln entnommen werden. Das Ehegattenvertretungsrecht wird eher in der Beratung relevant. Die Entwertung der Betreuungsbehördenbeglaubigung ist ebenfalls beachtenswert. Im Konflikt sind die umfassende und weitergehende Regelung der Kontrollbetreuung, die neue Genehmigungsbedürftigkeit des Widerrufs sowie die Suspendierungsmöglichkeit zu beachten. Da die Vorsorgevollmacht aber eher ein Nebenthema der Gesetzgebung war, gilt: Nach der Reform ist vor der Reform. Insbesondere Maßnahmen des Gesetzgebers, aber auch der Gestalter zur Missbrauchserschwerung sind zu diskutieren.

Autor: Dr. Dietmar Kurze, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, VorsorgeAnwalt, Berlin

ZErb 10/2023, S. 372 - 381

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