Am 8.5. und 9.5.2015 fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. in Bonn statt. Das Hotel Collegium Leoninum stellte für die Themen des VorsorgeAnwalt e.V. einen passenden Tagungsort dar, weil das Haus zugleich Hotel und Seniorenresidenz ist.

Die Tagung begann mit einem Workshop zu Gestaltungsfragen bei der Vorsorgevollmacht. Zunächst wurde die Frage diskutiert, in welchem Umfang dem Vorsorgebevollmächtigten eine Unterbevollmächtigung erlaubt werden soll. Auf der einen Seite kann eine umfassende Befugnis zur Unterbevollmächtigung dafür genutzt werden, um die Urlaubsvertretung abzusichern oder um für den Fall vorzusorgen, dass der Bevollmächtigte wegfällt. Auf der anderen Seite erhöht sich bei einer umfassenden Befugnis zur Unterbevollmächtigung die Missbrauchsgefahr.

Danach ging es um die Bevollmächtigung mehrerer Personen. Zunächst empfahl Rechtsanwalt Dr. Kurze, die Ziele genau herauszuarbeiten. Geht es um die gegenseitige Kontrolle, soll ein Ersatzbevollmächtigter ernannt werden oder geht es nur um die Gleichbehandlung mehrerer Kinder? Auf diese Ziele kann mit der Gestaltung reagiert werden.

Rechtsanwalt Rott, Vorstandsmitglied der AGT, befasste sich mit dem ABC der Haushaltsauflösung. Er verwies eindringlich auf die Dokumentation der vorgenommenen Handlungen, weil später Auskunftspflichten bestehen können. Er warnte davor, die Wohnung ohne Zeugen zu betreten, und empfahl Fotos anzufertigen. Wertgegenstände und Bargeld müssen ordnungsgemäß verwahrt werden. Die Schlösser sind auszutauschen. Die Versicherung muss informiert werden, wenn eine Immobilie leer steht. Rechtsanwalt Rott erläuterte das Vorgehen beim Fund illegaler Gegenstände oder Waffen. Zur Verwertung der Gegenstände gab Rechtsanwalt Rott Hinweise aus der Praxis. Bei der Verwertung stelle sich immer die Frage nach dem Verhältnis des Zeitaufwands zum Ertrag. Er wies auf den Unterschied zwischen Sammlung und Ansammlung hin.

Herr von Kries, Psychologe und Psychotherapeut, beschäftigte sich mit dem Thema: Begleitung von Mandanten in besonderen Lebenssituationen, z. B. bei einer Krebserkrankung. Er beschrieb, wie sich die Werte, Wichtigkeiten, Prioritäten und Verhaltensweisen des Mandanten in dieser Situation verändern. Das Leben wird ggf. kostbarer und der Mandant anstrengender im Umgang. Herr von Kries fragte: Was läuft beim Anwalt ab, wenn er das erlebt? Es kommt zu eigenen Ängsten und Gefühlen. Ein kollegialer Austausch sei ein wichtiger erster Schritt. Der Anwalt müsse seine eigenen Grenzen erkennen. Mandanten haben teilweise Erwartungen aus anderen Rollen, die nicht besetzt sind, z. B. die Rolle des verstorbenen Partners oder eines nicht vorhandenen Kindes. Es genüge nicht, wenn der Anwalt diese Rollen ablehne. Er müsse nach Lösungen suchen. Das kann eine andere Person sein, die die Rolle annimmt. Herr von Kries fragte: Was mache ich, wenn der Mandant nicht selbst entscheiden kann und ich entscheiden muss? Das kann z. B. die Frage betreffen, ob eine Operation stattfinden soll. Der Anwalt soll die Informationserteilung durch den Arzt moderieren und ggf. den Arzt bremsen. Herr von Kries erläuterte die Kommunikation mit dem Mandanten und die Gestaltung des Informationsgesprächs mit dem Arzt.

Herr von Schönfels gab praktische Tipps für den Umgang mit Journalisten. Der Anwalt müsse verstehen, wie Journalisten denken und wie man mit ihnen umgehen muss. Bei der Themenauswahl stellt sich die Frage: Warum schreiben Journalisten? Wonach suchen sie? Sie suchen das Besondere. Herr von Schönfels erläuterte den Aufbau einer Pressemitteilung. Zentrale Thesen bringen komplexe Sachverhalte auf den Punkt.

Rechtsanwältin Dr. Lemmerz, Bucerius Law School (Lehrstuhl Prof. Röthel), betrachtete die Patientenverfügung im europäischen Vergleich. Sie gab einen Überblick über Länder mit und ohne gesetzliche Regelungen und einen historischen Abriss zur Entwicklung der Rechtslage in den verschiedenen Ländern. Die zulässige Reichweite der Regelungen in einer Patientenverfügung ist sehr unterschiedlich; teilweise werden Patientenverfügungen z. B. nach drei oder fünf Jahren unwirksam. Frau Dr. Lemmerz verwies auf das europäische Vorsorgerechtsportal http://www.the-vulnerable.eu.

PD Dr. Jox, Universität München, beschäftigte sich mit Entscheidungen am Lebensende aus medizinethischer Sicht. Die Palliativmedizin habe als Ansatz die Verbesserung der Lebensqualität und nicht die Lebensverlängerung. Sie könne die Lebenszeit sogar verlängern und zwar nach einer Studie um durchschnittlich 2,7 Monate. Die Therapiezieländerung hin zu einer nur noch palliativen Versorgung könne befreiend wirken. Dr. Jox stellte als Hintergrund vieler aktueller Probleme den Unterschied zwischen Sterben früher und heute dar. Heute sei der Tod in zwei von drei Fällen absehbar. Dr. Jox berichtete von Schwierigkeiten in der Praxis: die Unkenntnis der Rechtslage bei Ärzten, ökonomische oder wissenschaftliche Anreize zur Übertherapie und Behandlungen, die in der Sterbephase kontraindiziert sind (Flüssigkeit, Sauersto...

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