Plottek/Weiten

2022

204 Seiten, 79 EUR

zerb verlag, ISBN 978-3-95661-130-8

Mit dem Werk "Anwaltsformulare Stiftungsrecht" erweitert der zerb verlag seine erfolgreiche Formularbuchreihe um einen in der Praxis immer wichtiger werdenden Themenkomplex. Die beiden seit vielen Jahren im Stiftungsrecht tätigen Autoren Plottek und Weiten geben einen umfassenden und praxisgerechten Überblick über das neue Stiftungsrecht, welches zum 1.7.2023 wesentliche Änderungen für künftig noch zu errichtende und bereits bestehende Stiftungen bringt. Insbesondere der nur gelegentlich im Stiftungsrecht tätige Anwalt oder Notar findet über das Buch einen guten Einstieg in die Materie. Der von Plottek verantwortete Teil zum Stiftungszivilrecht behandelt dabei alle Stiftungsarten sowie die gängigen Errichtungsformen mit den jeweiligen zivilrechtlichen Besonderheiten. Durch die gute praxisrelevante Darstellung findet man schnell die für die Mandatspraxis relevanten Informationen. Das Werk eignet sich durch die kurze und prägnante Darstellung des Stiftungszivilrechts aber auch für eine grundsätzliche Einarbeitung in das Thema. Der von Weiten bearbeitete Teil des Stiftungssteuerrechts stellt alle relevanten, in zahlreichen Einzelsteuergesetzen verstreuten steuerlichen Regelungen dar, die bei der Errichtung und Verwaltung einer Stiftung zu beachten sind. Neben den in der Praxis wichtigen Aspekten des Gemeinnützigkeitsrechts werden auch alle relevanten Bestimmungen für privatnützige Stiftungen, insbesondere Familienstiftungen, dargestellt. Auch der nicht schwerpunktmäßig im Steuerrecht tätige Anwalt oder Notar findet so einen guten Zugang zum Stiftungssteuerrecht und den relevanten Praxisfragen. Die zahlreichen Praxisbeispiele und Muster erleichtern die Umsetzung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen in der Praxis, wobei die beiden Autoren Plottek und Weiten als ausgewiesene Stiftungsexperten für die inhaltliche Qualität sowie die Praxistauglichkeit bürgen. Insgesamt empfiehlt sich die Anschaffung des Werks für jeden, der regelmäßig oder auch nur gelegentlich mit Stiftungen zu tun hat.

Dr. Ansgar Beckervordersandfort, RA u. Notar, FA für Erbrecht sowie FA für Handels- u. Gesellschaftsrecht, Münster

ZErb 9/2023, S. 357

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