Mit der Reform[2] des Vormundschafts- und Betreuungsrechts werden zum 1.1.2023 die §§ 1773 bis 1921 BGB neu sortiert und formuliert,[3] wie auch weitere Paragrafen unter anderem aus dem BGB, der ZPO, im FamFG, in der BNotO, in vier SGB – das Betreuungsbehördengesetz wird zum Betreuungsorganisationsgesetz. Dazu wird hier ein erster Überblick gegeben, der schwerpunktmäßig auf die für Erb- und Vorsorgerechtler wichtigen Änderungen eingeht.[4]

[2] Referentenentwurf vom 23.6.2020 (486 Seiten), Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14.9.2020 (566 Seiten), beide über die Internetpräsenzen des BMJV bzw. der Bundesregierung abrufbar.
[3] BGBl 2021 Teil I Nr. 21, 882 ff.
[4] Umfassend zur Reform erscheint Mitte 2022 im zerb verlag: Kurze, Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.

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