1. Über die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines nach dem 1.9.2009 gestellten Erbscheinsantrags entscheidet das Oberlandesgericht.
2. Zur Auslegung eines Testaments, in dem der Erblasser Geldbeträge von bestimmten Bankkonten "und was noch übrig bleibt" auf mehrere Personen verteilt und das um ein Vielfaches wertvollere Grundstück nicht ausdrücklich erwähnt.
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