Die Ausschlagung einer Erbschaft kann auch durch einen Bevollmächtigten aufgrund einer öffentlich beglaubigten Vollmacht erklärt werden. Es fragt sich, ob dies auch dann möglich ist, wenn der durch ein Berliner Testament gebundene überlebende Ehegatte durch die Ausschlagung nach § 2271 Abs. 2 S. 1 2. HS. BGB seine Testierfreiheit wiedererlangen möchte. Ein aktueller Beschluss des OLG Zweibrücken soll zum Anlass genommen werden, diese Frage näher zu untersuchen.

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