Ein Blick in die Anlage 40 zur Ermittlung der pauschalierten Bewirtschaftungskosten zeigt, dass die vorstehend ermittelte (gewogene) Restnutzungsdauer von 26 Jahren in das Spektrum von 20-39 Jahren fällt, und entsprechend der Grundstücksart "Einfamilienhaus" die Bewirtschaftungskosten pauschal mit 25 % des Rohertrags anzusetzen sind.

Vor diesem Hintergrund relativiert sich meine vorstehend unter den Buchstaben d, h und k geäußerte Kritik an dieser Stelle (wohl gemerkt nur an dieser Stelle), denn auch wenn der Gesetzgeber meiner Meinung folgen würde, würde die Restnutzungsdauer für das hier zu bewertende Objekt immer noch im Bereich von 20-39 Jahren liegen, und es würde bei pauschalierten Bewirtschaftungskosten von "nur" 25 % bleiben, das Ergebnis bliebe also gleich.

Die Bewirtschaftungskosten betragen damit 25 % von Rohertrag, d.h. 25 Prozent von 6.966,96 EUR, mithin 1.741,74 EUR.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge