Auch bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften gibt es einen relevanten Anwendungsbereich für das Abzugsverbot des § 10 Nr. 1 S. 1 KStG. Hierbei handelt es sich um den Fall, dass eine solche Kapitalgesellschaft als Stifterin im Rahmen eines Stiftungsgeschäfts Vermögen auf eine privatnützige rechtsfähige Stiftung überträgt und durch diesen Vermögensabgang Aufwendungen bzw. eine Minderung ihres Eigenkapitals erleidet. Dieser Fall hat allgemeine und zunehmende Relevanz bei der Implementierung von Unternehmensstiftungen, bei Family-Offices und kommunalen Unternehmen. Mit der Analyse und Ableitung eines relevanten Anwendungsfalls des § 10 Nr. 1 S. 1 KStG bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften wurde der bisherige Wissensstand in der Literatur erweitert. Die Literatur ging bislang davon aus, dass das Abzugsverbot des § 10 Nr. 1 S. 1 KStG bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich nicht zur Anwendung kommt, da der Zweck der Kapitalgesellschaft auf der Erzielung von Erwerbseinkommen liegt und daher Aufwendung nach § 10 Nr. 1 S. 1 KStG regelmäßig nicht vorkommen. Dies konnte im Rahmen des vorliegenden Beitrags widerlegt werden. Zugleich wurden neue Ansatzpunkte für die steuerliche Beratung von Kapitalgesellschaften als Stifterin und Errichterin von Vermögensmassen aufgezeigt.

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