Für die quotenlose Erteilung eines Erbscheins müssen nicht alle potenziellen Miterben einen Verzicht auf die quotenmäßige Feststellung erklären, es genügt vielmehr, dass der antragstellende Miterbe diesen Verzicht erklärt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen