Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die erbrechtlichen Regelungen robust ausgestaltet sind und eine geeignete Handhabe auch für Krypto-Assets erlauben. Dennoch bleiben Fragen unbeantwortet und Probleme ungelöst, was vor allem daran liegt, dass die dezentral aufgebaute Logik der Blockchain von der analogen Welt entkoppelt ist. Zum traditionellen Nachlass gehörten bislang stets analoge bzw. "greifbare" Gegenstände, also Dinge mit einem Wert auch in der "echten" Welt. Wobei die Anerkennung eines digitalen Nachlasses bereits die ersten Weichen auch für die Behandlung von Krypro-Assets gesetzt und das bisher bekannte analoge Kriterium aufgeweicht hat.

Auffällig erscheint, dass es rechtlich gesehen keine unlösbaren Probleme bezüglich Krypto-Assets gibt, vielmehr liegen die relevanten Probleme im praktischen Bereich. Was in der Theorie denklogisch möglich ist, führt nicht automatisch zu einer geeigneten Umsetzung.

Für Notare bedeutet dieser technologische Fortschritt, dass sie besonders aufmerksam reagieren müssen. Oft ist es gar kein rechtliches Problem, welches sich im Zusammenhang mit Krypto-Assets stellen wird, vielmehr gilt es, Krypto-Assets als solche überhaupt als Bestandteil des Nachlasses aufzuspüren. Wichtig ist daher, zukünftig vor allem Notare für das Thema von Krypto-Assets im Nachlass zu sensibilisieren bspw. durch Schulungen und Fortbildungen auf das Thema und seine Probleme aufmerksam zu machen. In naher Zukunft lässt sich leider noch nicht auf Rechtsprechung zu diesem Thema hoffen, vielmehr wird es noch einige Zeit dauern, bis diese Thematik für die Praxis relevant wird. Dabei muss allerdings auch im Blick behalten werden, dass sich die Praxis erst mit der Thematik auseinandersetzen wird, wenn es rechtliche Differenzen gibt. Daher muss die Literatur hier aushelfen und bereits die ersten Weichen stellen. Auch das Berufsbild der Notare unterliegt daher Veränderungen, wichtig ist, auf diese angemessen zu reagieren: wachsam, interessiert und flexibel, denn eine verbindliche Standardantwort kann wie in der Juristerei typisch nicht erteilt werden.

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