Dieser Aufsatz[4] möchte sich der Vererbung von Krypto-Assets (zu der genauen Begriffserklärung sogleich unter I.) aus einer anderen erbrechtlichen Perspektive nähern als die bisherige Literatur und dabei nicht den eigentlichen Übergang von Krypto-Assets in das Vermögen der Erben in den Mittelpunkt stellen, sondern sich mit dem notariellen Nachlassverzeichnis und der Rolle des Notars bei Krypto-Assets im Nachlass beschäftigen. Dabei sollen vor allem die Herausforderungen und möglichen veränderten Pflichten des Notars bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses nach § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB im Hinblick auf Krypto-Assets herausgestellt werden.
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