(1) Für jede an einer Anschrift mit Sonderbereichen wohnende Person werden Daten zu folgenden Hilfsmerkmalen erhoben:

 

1.

Familienname, Geburtsname, Vornamen,

 

2.

Tag der Geburt ohne Monats- und Jahresangabe,

 

3.

Geburtsort,

 

4.

Anschrift.

 

(2) Für Personen an Anschriften mit Sonderbereichen, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, wird zusätzlich die Lage der Wohnung im Gebäude erfasst.

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