Die Anwaltskanzlei wird zunehmend digitaler – das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist seit Jahresbeginn 2022 aktiv zu nutzen, der elektronische Rechtsverkehr schreitet weiter voran und zudem bestimmen Digitalisierungsrichtlinien zunehmend das anwaltliche Arbeitsumfeld. Hinzu kommt, dass die Anwaltschaft schon aufgrund ihres Berufsrechts zum sicheren Umgang mit den ihr anvertrauten Daten verpflichtet ist. Parallel dazu gelten für sie ebenfalls die Vorgaben des Datenschutzrechts, speziell mit Blick auf Daten mit Personenbezug. Dies ist also ein guter Zeitpunkt, um sich auch einmal grundlegend mit der Bestandsaufnahme des Datenschutzes in der eigenen Kanzlei zu befassen.

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