Als Fazit zur Frage, wie man das arbeitsrechtliche Mandat richtig angeht, bleibt mit Blick auf das Vorstehende festzuhalten, dass in jedem Einzelfall zunächst die Tatsachen- und Rechtsgrundlage auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und der aktuell einschlägigen Rechtsprechung in Abstimmung mit dem Mandanten unter Beachtung der Darlegungs- und Beweislast im Arbeitsgerichtsprozess belastbar erarbeitet und in den Anwaltsakten dokumentiert werden muss. Das setzt i.d.R. Checklisten und Aufnahmebögen voraus, die eine effiziente und rechtssichere Erfassung bieten. Allerdings muss auch nachfolgend zu einer Erstberatung im Verlauf des Mandats immer wieder eine Bestandsaufnahme und Abstimmung mit dem Mandanten und seinen Zielen erfolgen. Nur so kann eine etwaige erforderliche Anpassung der Beratung bzw. der Klage erfolgen, um die Interessen des Mandanten bestmöglich zu sichern bzw. arbeitsgerichtlich durchsetzen.

Mit Blick auf das Kosten-Nutzen-Prinzip ist auch eine transparente Beratung, u.a. über Kosten, Kostentragungspflicht, Vergütungsabsprachen, die Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung, Streitgegenstände, Vergleichsmehrwerte, Risiken sowie Chancen einer Klage/Vertragsgestaltung, taktische Verhandlungs- sowie Prozessführung und den Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit, unverzichtbare Grundbedingung einer guten und erfolgreichen Mandatsbeziehung im Arbeitsrecht.

Letztlich lernt der Anwalt im Arbeitsrecht aber nie aus und mit jedem Fall neu. Das macht die Arbeit außergewöhnlich. Wer in seiner Arbeit Herausforderung sucht, findet sie bei einem entsprechenden Anspruch an sich selbst und dem richtigen Berufsverständnis im Arbeitsrecht als Anwalt auf jeden Fall.

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Joachim Holthausen, Köln

ZAP F. 17, S. 433–438

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