Auch wenn noch nicht in jeder Kanzlei die echte Liebe zum beA erblüht ist, wird die anwaltliche Praxis mit dem beA leben müssen, denn der verbindliche elektronische Rechtsverkehr kommt mit Macht, nämlich zum 1.1.2022 in Form der aktiven Nutzungspflicht für die Anwaltschaft. Umso besser ist es, mit diesem neuen Werkzeug sattelfest umgehen zu können, um ärgerliche Situationen oder gar Haftungsfällen vorzubeugen. Möglichst zügig einen erfolgreichen Einstieg in das Thema „beA” zu geben, ist Ziel dieser e-Broschüre. Nach einem kurzen Überblick über die derzeit schon geltenden Nutzungspflichten gehen die Verfasser im Kapitel „beA, BeN, BebPO und EGVP-geschlossene Gesellschaft?” auch auf die Mandantenkommunikation und Fragen der Verschwiegenheitspflicht ein. Sodann werden unter den eingängigen Kapitelüberschriften „Briefkastenschlüssel”, „So legen Postfachinhaber los”, „So legen Mitarbeiter und Vertreter los”, „Vorstellung des beA”, „Umstellung Testphase”, „Nachrichteneingänge bearbeiten”, „Örtliche Zulässigkeit des ERV”, „Anforderungen an Unterschriften, Dateiformate und elektronische Briefkästen im Zeitalter des beA”, „Nachrichten erstellen und versenden” sowie „Eingangsbestätigung und Empfangsbekenntnisse im beA” die aus der Sicht des praktischen Anwenders erforderlichen Informationen und Hinweise gegeben. Die Verfasser wählen dazu eine verständliche Sprache und beschränken sich auf die notwendigen IT-technischen Details, ohne den Leser zu überfordern. Der mit Randnummern versehene Text ist gut strukturiert, wird übersichtlich dargestellt und mit zahlreichen Bildschirm-Hardcopys veranschaulicht. Die relevanten Gesetzestexte und Passagen aus gerichtlichen Entscheidungen sind eingearbeitet. Die Abschnitte „Wo finde ich Hilfe”, Checklisten und „Probleme und Lösungsansätze” runden die 133 Seiten umfassende eBroschüre ab. In der Kanzlei sollte diese eBroschüre nicht nur auf dem PC jedes Anwalts/jeder Anwältin abrufbar sein, sondern sie sollte auch jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter zur Verfügung stehen, damit sich alle Beteiligten in ihrer alltäglichen Arbeit mannigfaltige Schwierigkeiten bei der Nutzung des beA ersparen. Wer weiterhin lieber mit dem Printwerk arbeitet, dem sei bereits jetzt die Publikationsankündigung des Buchs des Autorenteams „Das beA und der ERV” empfohlen, das im Juli 2021 erscheinen wird.

RiAG a.D., Dr. Wolfram Viefhues, Gelsenkirchen

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