Die Bundesregierung hat im März einen Gesetzentwurf (vgl. BT-Drucks 19/17963) vorgelegt, der der Umsetzung der EU-Verordnung 2017/1939 des EU-Rates v. 12.10.2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) dient. Um die Verpflichtungen aus der EUStA-Verordnung vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, so die Bundesregierung, bedürfe es zusätzlich einiger Durchführungsbestimmungen. Der Gesetzentwurf beinhaltet neben einem neuen Stammgesetz, dem "Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz", auch einzelne Neuregelungen im Gerichtsverfassungsgesetz und der Strafprozessordnung.

Bei der EUStA handelt es sich um eine unabhängige europäische Staatsanwaltschaft mit Sitz in Luxemburg. Sie ist zuständig für die strafrechtliche Ermittlung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung bei Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union nach der EU-Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug.

[Quelle: Bundesregierung]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge