(LG Krefeld, Urt. v. 12.2.2021 – 1 S 54/20) • Einer Sparkasse kann nach dem Erreichen der höchsten Prämiensparstufe ein Recht zur ordentlichen Kündigung eines Sparvertrags aus Nr. 26 Abs. 1 AGB zustehen. Für die Annahme eines sachgerechten Grundes zur Kündigung genügen die Veränderungen aufgrund der Niedrigzinsphase, ohne dass es auf die konkret vertragsbezogenen Auswirkungen ankäme. Hinweis: Nach der hier vom LG Krefeld vertretenen Auffassung schafft die Kündigungsmöglichkeit der Sparkasse in dem Zeitraum zwischen Erreichen der höchsten Prämienstufe und der maximalen Vertragslaufzeit einen interessengerechten Ausgleich zwischen den Vertragsparteien. Das Landgericht hat hier die Revision gem. § 543 Abs. 2 ZPO zugelassen, weil die Frage, ob Prämiensparverträge mit der Angabe einer maximalen Laufzeit vor Ablauf dieser Zeit kündbar sind, grundsätzliche Bedeutung hat und insoweit die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung in einer Vielzahl von Fällen eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.

ZAP EN-Nr. 194/2021

ZAP F. 1, S. 330–330

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