Dem Stifter stehen bei der Errichtung einer Stiftung eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die nachfolgendeTabelle gibt einen Überblick über mögliche Vor- und Nachteile der Errichtung einer rechtsfähigen bzw. nichtrechtsfähigen Stiftung:
Rechtsfähige Stiftung | Nichtrechtsfähige Stiftung | ||
---|---|---|---|
Vorteile | Nachteile | Vorteile | Nachteile |
eigenständige Rechtsperson | Mindestausstattung zwischen 50.000–100.000 EUR ratsam | Abschluss eines Treuhandvertrags, freie Wahl der Rechtsform | Suche nach einem zuverlässigen Treuhänder |
nachhaltige Erfüllung der Stiftungszwecke | Anerkennung durch die Stiftungsbehörde erforderlich | geringere Mindestausstattung | Treuhänder muss Regelungen für sein eigenes Ableben treffen |
grds. auf die Ewigkeit angelegt | untersteht der Stiftungsaufsicht | keine Anerkennung erforderlich | |
Wahrnehmung der operativen Tätigkeit durch den Stiftungsvorstand | keine Stiftungsaufsicht, dadurch geringere Verwaltungskosten | ||
bei Gemeinnützigkeit steuerliche Anreize für den Stifter und die Stiftung | flexiblere Gestaltung bei Änderung der Stiftungssatzung oder des Stiftungszwecks |
ZAP F. 12, S. 349–358
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