Die Errichtung einer eigenen Stiftung hat in den letzten Jahren an Beliebtheit stark zugenommen. Mit der Errichtung einer Stiftung kann der Stifter einen von ihm bestimmten Zweck fördern und über sein eigenes Ableben hinaus Gutes tun. Gemäß einer aktuellen Erhebung des Bundesverbands Deutscher Stiftungen beträgt die Anzahl an rechtfähigen Stiftungen in Deutschland heute 22.743 Stiftungen, wovon im Jahre 2018 allein 554 Stiftungen neu errichtet worden sind. Hierbei beträgt das in den Stiftungen gebundene Kapital ca. 68 Milliarden Euro. 95 % der rechtsfähigen Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke (Erhebungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, abrufbar unter: https://www.stiftungen.org/de/stiftungen/zahlen-und-daten/statistiken.html ).

Die Stiftungsberatung hat als Rechtsgebiet in der anwaltlichen Beratung im Stiftungsrecht und Erbrecht an Bedeutung gewonnen. Ein Rechtsanwalt oder Notar kann den potenziellen Stifter beratend unterstützen und den Stifterwillen praktisch für die Ewigkeit umsetzen. Vor dessen Umsetzung muss der Rechtsanwalt oder Notar dem Stifter die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und bei der Errichtung die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen einhalten. Hierzu soll der Beitrag einen ersten Überblick über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die einzuhaltenden Mindestvoraussetzungen sowie die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten geben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge