Eine alternative Form der Akteneinsicht – für die ein ausdrücklich darauf gerichteter Antrag erforderlich ist – ist die elektronische Wiedergabe der Akte in Diensträumen. Weitere Voraussetzungen sind an diese Form der Gewährung von Akteneinsicht nicht geknüpft. Auch hier verlangt das Gesetz, dass Dritte im Rahmen der Akteneinsicht keine Kenntnis vom Akteninhalt nehmen können.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge