Sie werden es schon bemerkt haben: Seit dem 1.1.2023 zeigt sich die ZAP in neuem Gewand! Zukünftig wird die ZAP als Jahrgangszeitschrift geführt und zitiert wie nachfolgend:
Hansens, ZAP 2023, 195
Die frühere ZAP-Fächerstruktur (F. 1 bis F. 26, Fach/Seite) ist beginnend mit Heft 1/2023 entfallen. Die ZAP wird neu als Jahrgangszeitschrift geführt und die Loseblattstruktur und die Ein- und Aussortierhinweise nebst Print-Jahresverzeichnis entfallen ebenfalls künftig. Auf der Umschlaginnenseite/U 2 und auf den Heftseiten in der Kopfzeile werden nun die jeweiligen Fach-Rubriken (z.B. „Anwaltsrecht” oder „Familienrecht”) aufgeführt.
Künftig werden Sie, liebe Leser und Leserinnen, zudem auf ein neues Jahresverzeichnis zurückgreifen können. Mit einer bestellbaren ZAP-Einbanddecke kann der künftige ZAP-Jahrgang 2023 sodann als Jahresausgabe gebunden werden.
Ein Jahresverzeichnis 2022 für den letzten Jahrgang des ZAP-Loseblattwerks 2022 wird zudem im April 2023 bestellbar sein.
[ZAP Redaktion]
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