Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2023 wurden bereits Ende 2022 die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2021 turnusgemäß angepasst (BGBl 2022 I, S. 2128). Seit 1.1.2023 gelten daher die neuen Größen, die für viele Werte in der gesetzlichen Sozialversicherung Bedeutung haben.

So wurden u.a. die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) auf 7.300 EUR/Monat (2022: 7.050 EUR/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 7.100 EUR/Monat (2022: 6.750 EUR/Monat) angehoben. Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) ist auf 66.600 EUR (2022: 64.350 EUR) und die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2023 in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 59.850 EUR jährlich (2022: 58.050 EUR) bzw. 4.987,50 EUR monatlich (2022: 4.837,50 EUR) gestiegen.

Die sog. Bezugsgröße (die u.a. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung von Bedeutung ist), steigt auf 3.395 EUR/Monat (2022: 3.290 EUR/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 3.290 EUR/Monat (2022: 3.150 EUR/Monat).

Die Rechengrößen der Sozialversicherung 2023 im tabellarischen Überblick:

 
(in EUR) West   Ost  
2023 Monat Jahr Monat Jahr
Beitragsbemessungsgrenze: allg. Rentenversicherung 7.300 87.600 7.100 85.200
Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung 8.950 107.400 8.700 104.400
Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung 7.300 87.600 7.100 85.200
Versicherungspflichtgrenze: GKV 5.550 66.600 5.500 66.600
Beitragsbemessungsgrenze: GKV 4.987,50 59.850 4.987,50 59.580
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 3.395 In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich. 40.7401 3.290 39.480
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung   43.142   43.142
endgültiges Durchschnittsentgelt 2021 in der Rentenversicherung   40.463   40.463

[Quelle: Bundesregierung]

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