K gegen B1 und B2: | K gegen B1 allein: | |
B1, B2 verlieren i.H.v. 400 EUR, | B1 verliert i.H.v. 500 EUR, | |
K verliert i.H.v. 1.600 EUR. | K verliert i.H.v. 500 EUR. |
Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt dieser 70 %, B1 und B2 als Gesamtschuldner 13,3 % und B1 allein 16,7 %.
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