K gegen B1 und B2:   K gegen B1 allein:
B1, B2 verlieren i.H.v. 400 EUR,   B1 verliert i.H.v. 500 EUR,
K verliert i.H.v. 1.600 EUR.   K verliert i.H.v. 500 EUR.

Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt dieser 70 %, B1 und B2 als Gesamtschuldner 13,3 % und B1 allein 16,7 %.

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