Mit einem Paket bestehend aus vier Initiativen möchte die Kommission den europäischen Dienstleistungsmarkt weiter ankurbeln. Dies dürfte mittelfristig auch Auswirkungen auf die deutsche Anwaltschaft haben. Denn die bereits zuvor in der sog. Binnenmarktstrategie angekündigten Initiativen umfassen auch zwei Vorschläge, die Rechtsdienstleistungen betreffen: einen Richtlinienvorschlag für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bei zukünftigen Berufsregulierungen sowie eine Mitteilung zu Reformempfehlungen für die Reglementierung freiberuflicher Dienstleistungen.

Mit der Verhältnismäßigkeitsprüfung soll ein für alle Mitgliedstaaten einheitliches Verfahren zur umfassenden und transparenten Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Regulierungen bezüglich freier Berufe vor ihrem Erlass oder ihrer Änderung eingeführt werden. Die Empfehlungen für die Reglementierung freiberuflicher Dienstleistungen sollen die Verhältnismäßigkeitsprüfung ergänzen. Sie beziehen sich auf sieben Berufsgruppen, hierunter auch Rechtsanwälte, die auf einer vergleichenden Analyse der bestehenden Regulierungen in den einzelnen Mitgliedstaaten basieren. Darin werden alle Mitgliedstaaten aufgefordert, den Umfang der den Rechtsanwälten vorbehaltenen Aufgaben klarer zu definieren sowie bestehende Beschränkungen bezüglich der Rechtsform, der Beteiligungsverhältnisse sowie der beruflichen Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen zu überprüfen.

[Quelle: EU-Kommission]

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