Die Regeln der Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete unterliegen gegenwärtig einem großen politischen Druck, um den stetig ansteigenden Mieten in Ballungsräumen entgegenzuwirken. Durch die zum 1.7.2022 in Kraft getretenen Änderungen wurde insb. das Instrument des qualifizierten Mietspiegels weiter gestärkt und es bleibt abzuwarten, ob nicht weitere Änderungen erforderlich werden, um einer Überhitzung des Mietmarktes in Ballungsräumen entgegenzuwirken.
ZAP F. 4, S. 1261–1272
Von Dr. Sven Caspers, Richter am AG München, abgeordnet als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter
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