In Zukunft können Kollegen, die sich auf dem Gebiet des Sportrechts neue und vielleicht auch lukrative Mandate versprechen, auch hier einen entsprechenden Fachanwaltstitel erwerben. Das Parlament der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Satzungsversammlung, hat sich im November zur Einführung des neuen Titels entschlossen.

In ihrer Sitzung am 26.11.2018 kamen die Mitglieder des Anwaltsparlaments nach einer – wie es hieß – "konstruktiven und angeregten Beratung" überein, dass Bedarf für diese weitere Spezialisierung besteht und fassten den Beschluss, die Fachanwaltsordnung entsprechend abzuändern und um den Fachanwaltstitel für Sportrecht zu erweitern.

Hauptargument für die Einführung ist die Vielfältigkeit rechtlicher Fragestellungen im Sport, die sich aus dem Zusammenwirken von Sport- und Spielregeln der Sportverbände mit den Normen des staatlichen Rechts ergeben. Bei der Entscheidung wurde auch berücksichtigt, dass sich der Rechtsberatungsbedarf keineswegs auf Spitzensportler oder den Profisport beschränkt, sondern auch im heutigen Breitensport eine Vielzahl von Rechtsfragen zu klären ist. Die Satzungsversammlungsmitglieder waren der Auffassung, dass die aktuellen Fachanwaltschaften diesen Herausforderungen nur unzureichend Rechnung tragen und stimmten mit deutlicher Mehrheit (57 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen) für die Einführung einer neuen Fachanwaltschaft.

Damit wird jetzt der 24. Fachanwaltstitel in die FAO eingeführt. Interessierte Kollegen werden dafür u.a. besondere Kenntnisse im Sportrecht nachweisen müssen, die auf Grundlage einer Vielzahl an sportrechtlichen Fällen erworben wurden, wie es hieß. Aus den Kreisen der Anwaltschaft wurde schon lange die Einführung eines entsprechenden Fachanwaltstitels gefordert. Ein Argument dafür lautete, man dürfe die sportrechtlichen Fälle nicht allein der Branche der Spielerberater überlassen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV), der schon seit fast 20 Jahren eine entsprechende Arbeitsgemeinschaft zum Sportrecht besitzt, hat denn auch die neue Fachanwaltschaft bereits begrüßt: Das Sportrecht, so Dr. Thomas Summerer vom DAV, habe sich in den letzten Jahrzehnten rasant zu einer eigenen Materie entwickelt. Es gebe zahlreiche Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, z.B. zum Arbeitsrecht (etwa bei Spielertransfers), zum Europarecht (etwa bei Investitionen in einen Bundesligaclub), zum Haftungsrecht (etwa bei Skiunfällen), zum Medienrecht (etwa bei der TV-Rechteverwertung), zum Steuerrecht (etwa bei der Stadion-Hospitality) bis hin zum Zollrecht (etwa wenn gefälschte Trikots beschlagnahmt werden).

[Quellen: BRAK/DAV]

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