Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, zu Mangelfällen und Verwandtenunterhalt.

Die Neufassung zum 1.1.2018 ist durch die Anhebung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder durch die Erste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 28.9.2017 (BGBl I, S. 3525) notwendig geworden. Diese Erhöhung des Mindestunterhalts führt zugleich zu einer Änderung der Bedarfssätze der 2. bis 10. Einkommensgruppe. Demgegenüber bleibt die Düsseldorfer Tabelle hinsichtlich des Bedarfs volljähriger Kinder in 2018 unverändert. Erstmals seit 2008 werden auch die Einkommensgruppen angehoben, die Tabelle beginnt nun mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1.900 EUR“. Auch der sog. Bedarfskontrollbetrag wird erhöht, ebenso wie der ausbildungsbedingte Mehrbedarf.

Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle gegenüber der Vorgängerversion (s. ZAP F. 11, S. 1385) unverändert.

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