Aufgrund der richterlichen Tätigkeit in vielen Hundert Honorarprozessen ist mir bekannt, dass so mancher Rechtsanwalt das eigene Mandat in der Schilderung des Auftraggebers nicht wiedererkennt. Der redliche Rechtsanwalt, der seine wohlverdiente Vergütung im Vergütungsfestsetzungsverfahren gegen den Auftraggeber geltend macht, muss sich dann anhören, er habe das Mandat völlig falsch bearbeitet, er habe sich schadensersatzpflichtig gemacht oder er habe gegenüber dem Mandanten auf seine Vergütung verzichtet. In einem solchen Fall sollte der Rechtsanwalt versuchen, die Einwendungen des Auftraggebers als "offensichtlich aus der Luft gegriffen" darzustellen. Gelingt dies nicht, sind ausführliche Entgegnungen oder gar Beweisantritte unnötig. Der Rechtsanwalt sollte in einem solchen Fall lediglich vortragen, dass das Vorbringen des Mandanten unzutreffend ist. Die weiteren Bemühungen sollten dann der Vorbereitung der Honorarklage dienen. Dort sieht es für den Rechtsanwalt im Regelfall günstiger aus, weil der Auftraggeber seine Einwendungen und Einreden zu beweisen hat.

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