Zum Jahresende 2014 erhielten in Deutschland rund 7,55 Mio. Menschen und damit 9,3 % der Bevölkerung soziale Mindestsicherungsleistungen. Dies teilte das Statistische Bundesamt Anfang Dezember mit. Wie das Amt weiter mitteilte, stiegen damit sowohl die Anzahl als auch der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger an der Gesamtbevölkerung gegenüber dem Vorjahr (7,38 Mio. oder 9,1 %) leicht an. Im Jahr 2012 hatte die Zahl der Empfänger/-innen von Transferleistungen bei 7,25 Mio. Menschen (oder 9,0 %) gelegen.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

Der Blick auf die Bundesländer verrät, dass Ende 2014 die Menschen in Berlin (19,3 %) und Bremen (17,5 %) am häufigsten auf Leistungen der sozialen Mindestsicherung angewiesen waren. Am geringsten war die Inanspruchnahme in Bayern (4,7 %) und Baden-Württemberg (5,3 %).

Die Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II stellten weiterhin die größte Gruppe von Empfängern sozialer Mindestsicherungsleistungen. Ende Dezember 2014 betrug deren Anzahl 6,03 Mio. Die Anzahl der Berechtigten von Mindestsicherungsleistungen im Rahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII ("Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung") lag bei 1,14 Mio.

Die nächst größere Gruppe ist die der Leistungsberechtigten von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ende 2014 lag deren Zahl bei 362.900. Von allen Teilgruppen der Leistungsbezieher von Mindestsicherungsleistungen ist deren Anzahl im Vergleich zum Vorjahr absolut und relativ am stärksten gewachsen und zwar um 138.000 oder 61,3 %.

[Quelle: Statistisches Bundesamt]

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