Bereits im Gesetzgebungsverfahren befindet sich der "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Inneren Sicherheit – Verfahrensbeschleunigungsgesetz und verbesserte Eingriffsgrundlagen der Justiz" (BT-Drucks 19/5040), den die AfD-Fraktion eingebracht hat und der am 19.10.2018 im Bundestag erstmals beraten worden ist. Der Entwurf enthält neben Änderungen des StGB auch solche in der StPO, und zwar:

  • Die Absprache – § 257c StPO – soll abgeschafft werden.
  • Die Revision (§§ 336 ff. StPO) soll als Rechtsmittel abgeschafft werden, Urteile sollen grundsätzlich nur noch im Wege der Annahmeberufung anfechtbar sein.
  • Es soll Änderungen im Bereich der Untersuchungshaft geben, und zwar eine Erweiterung des Katalogs des § 112a StPO – Wiederholungsgefahr – um die §§ 224 Abs. 1 S. 2, 249, 250, 251, 252, 255, 306a, 316a StGB. Außerdem soll die Untersuchungshaft länger als sechs Monate dauern dürfen (§ 121 Abs. 1 StPO), wenn Wiederholungsgefahr besteht.
  • Eingeführt werden soll ein ausdrücklich vorgeschriebenes Analogieverbot für verbotene Vernehmungsmethoden nach § 136a StPO n.F.
  • Umgestaltung des Beweisantragsrechts in den §§ 244, 246 StPO, indem die Möglichkeit geschaffen wird, eine beantragte Beweiserhebung dann als verspätet abzulehnen, wenn sie fristgerecht hätte beantragt werden können. Das soll auch dann gelten, wenn der Antrag ansonsten nicht unverzüglich gestellt wurde. Also: Verspätung (?) als Ablehnungsgrund.
  • Erweiterung des Strafbefehlsverfahren nach § 408a StPO auf alle Gerichtszuständigkeiten und alle gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen, wenn der Angeschuldigte einen gewählten oder mit seiner Zustimmung bestellten Verteidiger hat.
 

Hinweis:

Der Gesetzesentwurf ist u.a. überschrieben mit "Verfahrensbeschleunigungsgesetz". Wie man das allerdings erreichen will, indem man die 2009 mit viel Mühe gefundene Abspracheregelung wieder abschafft, erschließt sich nicht. Folge ist doch, dass nicht alle, aber ggf. doch recht viele, vor allem umfangreiche und schwierige Verfahren wieder (noch) länger dauern. Und: Sie gehen ggf. ein zweites Mal in die Tatsacheninstanz, da man ja die Revision abgeschafft hat.

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