(BGH, Urt. v. 9.9.2021 – I ZR 113/20) • Die Erstellung eines Vertragsentwurfs mithilfe eines digitalen Rechtsdokumentengenerators, bei dem anhand von Fragen und vom Nutzer auszuwählenden Antworten standardisierte Vertragsklauseln abgerufen werden, stellt keine Rechtsdienstleistung i.S.v. § 2 Abs. 1 RDG dar.
ZAP EN-Nr. 58/2022
ZAP F. 1, S. 61–61
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