Die Möglichkeit der Gleitzeit existiert bereits seit Jahrzehnten. Mit der Einführung der Gleitzeit wurde erstmals die standardisierte und gleichförmig verteilte Arbeitszeit aufgegeben. Bei der Gleitzeit handelt es sich um ein in der Praxis leicht handhabbares Modell, mit dem bei fest vereinbarter regelmäßiger Dauer der geschuldeten Arbeitszeit der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende von dem Arbeitnehmer formal selbst bestimmt werden können. Der Arbeitnehmer erhält also Arbeitszeitsouveränität innerhalb eines bestimmt festgelegten Rahmens.

Der Arbeitnehmer ist im Fall einer einfachen Gleitzeit nicht an eine feste Arbeitszeitlage in einem Arbeitstag gebunden. Er kann vielmehr die Arbeit innerhalb einer gewissen Zeitspanne zu einem selbstgewählten Zeitpunkt beginnen und nach Ablauf der vereinbarten Arbeitszeit wieder beenden. Es wird folglich nur der Beginn der täglichen Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer variabel gestaltet. Daher gibt es bei diesem Gleitzeitmodell keine Plus- und keine Minusstunden; der Arbeitnehmer erbringt die geschuldete Arbeitszeit vollständig an jedem Tag. Die Dauer der Arbeitszeit ist an jedem Tag gleich.

Bei der qualifizierten Gleitzeit ist der Arbeitnehmer zudem berechtigt, die Dauer der Arbeitszeit an den einzelnen Arbeitstagen innerhalb des vereinbarten Ausgleichszeitraumes selbst zu bestimmen. Er ist nicht an eine exakte tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit gebunden. Vielmehr kann er seine Arbeit innerhalb einer gewissen Zeitspanne zu einem selbst gewählten Zeitpunkt beginnen und nach deren Ablauf innerhalb einer gewissen Zeitspanne zu einem selbst gewählten Zeitpunkt auch wieder beenden. Notwendig ist, dass der Arbeitnehmer die regelmäßig geschuldete Arbeitszeit innerhalb des vereinbarten Ausgleichszeitraumes erfüllt. Dieser Ausgleichszeitraum kann je nach Vereinbarung eine Woche, einen Monat, mehrere Monate, ein Jahr bis hin zur gesamten Lebensarbeitszeit des Arbeitnehmers umfassen. Bei diesem Modell ist es daher möglich, Plus- oder Minusstunden aufzubauen. Eine Erfassung durch ein elektronisches Zeiterfassungssystem oder die Dokumentation der bereits geleisteten Stunden auf einem Arbeitszeitkonto ist daher sehr empfehlenswert.

 

Hinweis:

Bei der sog. einfachen Gleitzeit variiert ein Arbeitnehmer deren Lage im Arbeitstag. Bei der sog. qualifizierten Gleitzeit kann der Arbeitnehmer auch deren Dauer innerhalb eines Arbeitstages im Rahmen eines vereinbarten Ausgleichszeitraums bestimmen.

In der Regel besteht eine sog. Kernarbeitszeit, in der eine Anwesenheitspflicht des Arbeitnehmers besteht. Wann die Gleitzeit frühestmöglich beginnen und spätestens enden darf, bestimmt die sog. Bandbreite, in der die Arbeitszeit variabel abgeleistet werden kann (z.B. zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr).

 

Beispiel:

Bei dem Arbeitgeber A gilt eine Betriebszeit von 7:30 Uhr bis 18 Uhr. Innerhalb dieser Betriebszeit haben alle Mitarbeiter Gleitzeit. Die Kernzeit, in der alle Mitarbeiter anwesend sein müssen, ist von 10:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Das bedeutet, dass von 7:30 Uhr bis 10:30 Uhr eine Gleitspanne ist, innerhalb der die Mitarbeiter entscheiden können, wann Sie ihre Arbeit aufnehmen. Ihren Feierabend können sie zwischen 15:30 und 18 Uhr flexibel bestimmen.

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