Die Teilnahme an dem Seminar "Leipzig 2000" und ergänzend an Einzelsitzungen soll bei einem durch eine Haaranalyse belegten nur noch gelegentlichen Konsum von Alkohol eine Verkürzung der Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 18 auf 12 Monate rechtfertigen (AG Leipzig NZV 2015, 404).

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