Mitte September trafen sich die Präsidenten der deutschen Rechtsanwaltskammern zur halbjährlichen Hauptversammlung, die diesmal in Münster stattfand. Gastgeber war die Rechtsanwaltskammer Hamm, vertreten durch ihren Präsidenten und Vizepräsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Dr. Ulrich Wessels. Zu Beginn der Hauptverhandlung fand BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer in seinem mündlichen Tätigkeitsbericht deutliche Worte zur drohenden Aushöhlung des Mandatsgeheimnisses: "Höchst unbefriedigend und auch persönlich enttäuschend ist der Umgang der Politik mit unserer Forderung nach einem eigenen Datenschutzbeauftragten". Nur ein Datenschutzkontrolleur aus der und für die Anwaltschaft könne den Schutz des Mandatsgeheimnisses garantieren.

Die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlaments zu Fragen der Geldwäsche, der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung (PANA-Ausschuss), mit denen der Aufgabenbereich der FIUs (Financial Intelligence Units) erweitert werden soll, kritisierte Schäfer ebenfalls scharf: "Es wird de facto vorgeschlagen, auf europäischer Ebene eine zweite Ermittlungsinstanz – neben der Staatsanwaltschaft – zu schaffen, die ohne jede Verdachtsmeldung unbeschränkten Zugang zu den bei Rechtsanwälten vorliegenden Daten erhalten soll. Dies ist nicht hinnehmbar!"

Ebenso wenig akzeptabel sei die von den Landesfinanzministern auch für legale Steuergestaltungsmodelle angestrebte Meldepflicht. Diese soll zwar für Rechtsanwälte bei einem drohenden Verstoß gegen die anwaltliche Verschwiegenheit durchbrochen werden. In diesen Fällen soll die Anzeigepflicht auf den Mandanten übertragen werden. "Das Ergebnis ist doch das gleiche", so Schäfer. "Der Inhalt des Gesprächs mit dem Anwalt ist nicht geschützt, egal ob nun der Anwalt oder der Mandant meldepflichtig ist". Auch Vizepräsident Dr. Wessels sah diese Entwicklungen kritisch: "Vertraulichkeit und Verschwiegenheit zählen zu den Grundwerten der Anwaltschaft! Dies hat auch die Rechtspolitik zu achten".

[Quelle: BRAK]

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