Beim Bundesarbeitsgericht gab es zum Monatswechsel mehrere personelle Veränderungen. Der bisherige stellvertretende Vorsitzender des 3. Senats, Günter Spinner, wurde zum Vorsitzenden Richter ernannt. Er übernimmt den Vorsitz des 8. Senats, der v.a. für Schadensersatz und Entschädigung, u.a. nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Entgelttransparenzgesetz, das Wettbewerbs- und das Zwangsvollstreckungsrecht, bestimmte datenschutzrechtliche Ansprüche und Konkurrentenklagen zuständig ist.

Spinner tritt damit die Nachfolge von Frau Prof. Dr. Anja Schlewing an, die Ende August in den Ruhestand getreten ist. Frau Prof. Dr. Schlewing wurde 2007 an das BAG berufen, wo sie zunächst dem 3. Senat angehörte, der für das Recht der betrieblichen Altersversorgung zuständig ist. 2015 übernahm sie als Vorsitzende Richterin den 8. Senat, dessen Rechtsprechung sie in der Folge maßgeblich geprägt hat. Unter ihrem Vorsitz hat der Senat u.a. seine Rechtsprechung zum Schadensersatz- und Antidiskriminierungsrecht – auch im Dialog mit dem EuGH i.R.v. Vorabentscheidungsersuchen – umfassend fortentwickelt und teilweise neu justiert. Hervorzuheben sind Entscheidungen zum Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aufgrund einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung, des Alters oder der Religion, die Rechtsprechung zum Anspruch von Frauen und Männern auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit und zum Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz.

Neu am BAG sind seit Anfang September Frau Dr. Sandra Wullenkord und Herr Dr. Christoph Betz. Frau Dr. Wullenkord kommt vom Arbeitsgericht Paderborn; sie wurde dem 7. Senat zugeteilt, der im Wesentlichen für das Befristungsrecht sowie das formelle Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht zuständig ist. Herr Dr. Betz war bisher Richter am Arbeitsgericht Regensburg; er wurde dem 4. Senat zugeteilt, der v.a. für das Tarifvertragsrecht und für Streitigkeiten über Eingruppierungen zuständig ist.

[Quelle: BAG]

 

Hinweis der Redaktion:

Interessierte Leserinnen und Leser können an folgenden ZAP-Webinaren im 4. Quartal 2023 (inkl. FAO-Teilnahmebescheinigung über je 2,5 h und Skript) teilnehmen:

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„Die neue anwaltliche Fortbildungspflicht gem. § 43f BRAO – Handlungsbedarf für die Anwaltschaft!”

4 Module am 4.10.2023, 11.10.2023, 26.10.2023 und 30.10.2023 (jeweils 14.30–17 Uhr) mit unseren Experten Dr. Christian Deckenbrock und RA Dr. Joachim Holthausen

(Die Modulreihe richtet nicht nur an neu zugelassene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen als Pflichtfortbildung, sondern auch an berufserfahrene Anwältinnen und Anwälte zur Aktualisierung berufsrechtlicher Kenntnisse. Die Module 1 bis 4 sind auch einzeln buchbar.)

  • Familienrecht:

„Die Berechnung des Unterhalts im Wechselmodell – Update 2023”

am 9.11.2023 (14–16.45 Uhr inkl. Pause) mit unserem Experten RiAG a.D. Dr. Wolfram Viefhues

  • Arbeitsrecht:

„Arbeitsvertragsrecht: Update 2023”

am 23.11.2023 (10–12.30 Uhr) mit unserer Expertin FAin für Arbeitsrecht Dr. Kirstin Maaß

  • Mietrecht:

„Härtefallwiderspruch und Räumungsfrist im Wohnraummietrecht – Fallstricke im Mietprozess”

am 27.11.2023 (14–16.30 Uhr) mit unserem Experten RiAG Dr. Sven Caspers

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