Der Bundesrat dringt auf eine Nachschärfung der sog. Mietpreisbremse. Nach dem Willen der Länderkammer soll sie künftig auch bei der Vermietung möblierter Wohnungen gelten; auch sollen die Regelungen zur Kurzzeitvermietung präziser gefasst werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat kürzlich beschlossen hat (vgl. BT-Drucks 20/7850).

Konkret sieht der Entwurf für die Vermietung möblierter Wohnungen in „Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt” – den jeweils ausgewiesenen Geltungsbereichen der Mietpreisbremse – vor, dass bei der Vermietung möblierter Wohnungen ein Möblierungszuschlag transparent ausgewiesen werden soll. Zudem sieht der Entwurf spezifische Regelungen vor, wie dieser Zuschlag zu berechnen ist. Zur Begründung führt die Länderkammer an, dass durch die aktuelle Regelung für Vermieterinnen und Vermieter die Möglichkeit bestehe, die Mietpreisbremse zu umgehen. „Um zu verdeutlichen, dass die Mietpreisbremse auch für möblierten Wohnraum gilt, ist eine zusätzliche Regelung aufzunehmen, die festlegt, dass ein Zuschlag für die von Vermieterinnen und Vermietern bereitgestellte Möblierung zwar grundsätzlich neben der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden kann, dieser jedoch separat auszuweisen ist”, heißt es in dem Entwurf.

Zudem will der Bundesrat eine weitere Ausnahme der Mietpreisbremse konkretisieren und einschränken. So soll der Umgehung der Mietpreisbremse durch Kurzzeitvermietungen begegnet werden. „Um der derzeitigen Entwicklung entgegentreten zu können, soll geregelt werden, dass Mietverhältnisse über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch i.d.R. nicht vorliegen, wenn der Mietzeitraum sechs Monate oder mehr beträgt”, heißt es in dem Entwurf. Dies hätte dann zur Folge, dass in diesen Fällen sämtliche mieterschützende Vorschriften, insb. die Mietpreisbremse sowie die Vorschriften über die Miethöhe, zum Tragen kommen, falls Vermieterinnen und Vermieter sich nicht auf eine Ausnahmekonstellation berufen können.

Die Bundesregierung hat auf den Vorschlag der Länderkammer ausweichend geantwortet; in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf ging sie nicht konkret auf die einzelnen Regelungsvorschläge ein. Sie verwies stattdessen auf eigene mietpolitische Vorhaben und ein Forschungsvorhaben zum möblierten Mietwohnungsmarkt. „Die Bundesregierung wird auf der Grundlage dieses Schlussberichts sowie ggf. weiterer Analysen gesetzgeberische Handlungsbedarfe prüfen. Dabei wird sich die Bundesregierung auch vertieft mit den Vorschlägen des Bundesrates auseinandersetzen”, heißt es in ihrer Stellungnahme.

[Quelle: Bundestag]

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