1 Neuregelungen im Juli

In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe neuer bzw. geänderter Gesetze und Verordnungen in Kraft getreten. Im Vordergrund stehen nach wie vor Neuregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie; daneben gibt es mehrere Novellen im Umwelt-, Verbraucher- und Finanzbereich. Die wichtigsten Neuregelungen sind nachstehend kurz zusammengefasst:

  • Schutz der öffentlichen Gesundheit

    Die epidemische Lage von nationaler Tragweite ist über den 30. Juni hinaus verlängert worden; es ist die vierte Verlängerung seit März 2020. Damit gelten zunächst alle Regelungen weiter, die dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Bewältigung der pandemiebedingten Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und auf die Pflege dienen. Das betrifft konkret pandemierelevante Verordnungen wie z.B. die Coronavirus-Testverordnung, die Coronavirus-Impfverordnung und die Corona-Einreiseverordnung. Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist zudem Voraussetzung für die speziellen Maßnahmen, die die Bundesländer auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen können.

  • Impfpriorisierung

    Bereits am 7. Juni ist mit der geänderten Impf-VO des Bundesgesundheitsministeriums die Priorisierung für die Corona-Impfungen bundesweit aufgehoben worden. Zudem dürfen seither auch Betriebsärztinnen und -ärzte impfen. Die Bundesländer haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, die Priorisierung in Impfzentren aufrechtzuerhalten oder Impfangebote für bestimmte Gruppen zu machen, etwa für Kinder und Jugendliche.

  • Corona-Tests

    Aufgrund von Betrugsverdachtsfällen in Corona-Teststellen ist die Coronavirus-Testverordnung angepasst worden. Die Teststellen werden nun stärker kontrolliert. Für die Bürger bleibt der Anspruch auf kostenlose Antigen-Schnelltests erhalten; sie können sich weiterhin mindestens einmal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Die Kosten dafür erstattet der Bund.

  • Antragsfrist für die Kurzarbeit

    Die Antragsfrist für den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld ist bis zum 30. September verlängert worden. Deshalb gilt zunächst weiterhin: Betriebe können Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Diese Schwelle liegt grds. bei 30 %. Auch Leiharbeitnehmer haben Zugang zum Kurzarbeitergeld. Zudem ist die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, nach Stellung eines Insolvenzantrags bis zur Entscheidung des Gerichts über diesen Antrag oder bis zur Rücknahme des Insolvenzantrages, ausgeschlossen.

  • Homeoffice-Pflicht

    Seit dem 1. Juli ist die Verpflichtung von Arbeitgebern, den Arbeitnehmern das Arbeiten im Homeoffice anzubieten, aufgehoben. Die Corona-ArbeitsschutzVO wurde entsprechend geändert. Bestehen bleiben jedoch die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Testangebot sowie zur Einhaltung der AHA+L-Regel.

  • Betriebliche Mitbestimmung

    Bereits am 18. Juni ist das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz soll die Gründung von Betriebsräten erleichtern und den Schutz der daran beteiligten Arbeitnehmer stärken.

  • Kinder- und Jugendschutz

    Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist am 10. Juni in Kraft getreten. Mit ihm werden die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt. Ziel ist ein wirksames Hilfesystem, das Kinder vor Gefährdungen schützt und Familien stärkt. Zudem sollen die gesellschaftliche Teilhabe und die Chancengleichheit für alle jungen Menschen gesichert bzw. hergestellt werden. Mit einer weiteren Neuregelung – dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder – werden im Strafrecht die Strafrahmen der Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs gegen Kinder sowie des Straftatbestandes der Kinderpornografie deutlich angehoben. Bereits die Grundtatbestände gelten jetzt als Verbrechen – d.h., es droht eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe.

  • Baulandmobilisierungsgesetz

    Das Gesetz zur Baulandmobilisierung ist am 23. Juni in Kraft getreten. Mit ihm werden die kommunalen Vorkaufsrechte gestärkt, v.a. in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Kommunen können jetzt leichter auf unbebaute, geringfügig bebaute oder brachliegende Grundstücke zugreifen. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten können Kommunen zudem leichter Baugebote anordnen, um etwa Baulücken durch neue Wohneinheiten zu schließen. Eingeführt wird auch eine neue Baugebietskategorie, das „Dörfliche Wohngebiet”.

  • Urheberrecht

    Teilweise in Kraft getreten ist eine umfassende Reform des Urheberrechts. Damit werden zwei EU-Richtlinien umgesetzt, die die Anpassung des Urheberrechts an die modernen Erfordernisse des digitalen Zeitalters zum Ziel haben (die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt – sog. DSM-Richtlinie – sowie die Online-SatCab-Richtlinie). Ein zentraler Aspekt der Reform ist, dass die Betreiber von Online-Plattformen, wie etwa Facebook oder Youtube, künftig direkt für die Verbreitung von Inhalten urheberrechtlich verantwortlich sind. Kreative, z.B. Musiker, Schauspieler und A...

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