Der Bundesrat möchte die Rechtsform der Genossenschaft besser vor Missbrauch schützen und hat zu diesem Zweck einen Gesetzesentwurf vorgelegt (BT-Drucks 19/11467). Mit ihm werden zwei Ziele verfolgt:

  • Der Schutz der Rechtsform der Genossenschaft, die "Marke Genossenschaft", vor solchen Geschäftsmodellen, die dem "grauen Kapitalmarkt" zugeordnet werden können (verwiesen wird auf Fälle wie "Eventus", "Grundwerte" und "GenoGen").
  • Ein Beitrag zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen.

Um diese Ziele zu erreichen, soll im Genossenschaftsgesetz (GenG) eine Legaldefinition der unzulässigen Form der Kapitalanlagegenossenschaft vorgenommen werden, um sowohl den Verbrauchern als auch den (zu gründenden) Genossenschaften zu signalisieren, welche Förderzwecke nicht dem Genossenschaftsgedanken entsprechen. Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände werden verpflichtet, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Aufsichtsbehörde unverzüglich über mögliche Verstöße von geprüften Genossenschaften gegen das Kapitalanlagegesetzbuch oder gegen das Vermögensanlagengesetz zu informieren, damit diese aufgrund der Hinweise tätig werden können.

Daneben wird auch den Behörden zur Beaufsichtigung der genossenschaftlichen Prüfungsverbände die Möglichkeit eingeräumt, der BaFin Verstöße gegen das Kapitalanlagegesetzbuch oder das Vermögensanlagengesetz anzuzeigen, die ihnen im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit bekannt geworden sind.

[Quelle: Bundestag]

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