Die Covid-19-Pandemie stellt auch die Wohnungsgenossenschaften vor vielfältige Herausforderungen. Eine davon ist die Frage, wie Mitglieder- oder Vertreterversammlungen (im Folgenden einheitlich Generalversammlungen) in Pandemie-Zeiten durchgeführt werden können. Der Gesetzgeber hatte im März 2020 schnell reagiert und entsprechende (Sonder-)Regelungen erlassen. Unter anderem hat er festgelegt, dass Genossenschaften auch ohne eine entsprechende Satzungsregelung Beschlüsse in schriftlicher oder elektronischer Form fassen können. Damit sollte auch die Durchführung von Versammlungen ohne physische Präsenz der Mitglieder oder Vertreter ermöglicht werden.
In einer aktuellen, noch nicht veröffentlichten Entscheidung des OLG Karlsruhe wird die Zulässigkeit eines Beschlusses über eine Verschmelzung im Rahmen einer virtuellen Vertreterversammlung einer Wohnungsgenossenschaft verneint. Für die Praxis bringt diese Entscheidung entsprechende Rechtsunsicherheiten mit sich. Der GdW und seine regionalen...
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