Beschlossen worden ist inzwischen das "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" (vgl. BT-Drucks 18/11277; zum Entwurf ZAP F. 22 R, S. 995). Die erste Lesung hatte am 9.3.2017 im Bundestag stattgefunden (vgl. BT-Plenarprotokoll 18/221, S. 22142D–22150). Der Entwurf war dann zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Die 2. und 3. Lesung haben am 22.6.2017 stattgefunden. Das Gesetz, das noch im Bundesrat beraten werden muss und demgemäß noch nicht im BGBl. verkündet ist, ist "ergänzt" worden durch weitreichende Neuerungen/Änderungen der Überwachungsmöglichkeiten. Zulässig sind demnächst z.B. die Onlinedurchsuchung und die sog. Quellen-TKÜ. Auch der WhatsApp-Verkehr kann überwacht werden.

 

Hinweis:

Über die Gesetzesänderungen werden wir entsprechend in einem eigenen Beitrag informieren.

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