(LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2021 – L 6 SB 4012/20) • Die Vertretung eines Antragstellers im Verfahren auf Neufeststellung des Grades der Behinderung nach dem SGB IX stellt eine Rechtsdienstleistung i.S.d. § 2 Abs. 1 RDG dar. Es handelt sich hierbei um eine konkrete fremde Angelegenheit, die eine Einzelfallprüfung notwendig macht. Diese darf von einem Rentenberater nur unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 RDG erbracht werden. Voraussetzung ist hier der Bezug zu einer gesetzlichen Rente.

ZAP EN-Nr. 360/2021

ZAP F. 1, S. 639–639

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