1 Gesetzespaket zur digitalen Verwaltung beschlossen

Die Bundesregierung will die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen voranbringen. Ende Mai beschloss sie ein von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegtes Gesetzespaket bestehend aus einem Entwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes und Eckpunkten für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung. Kern der Neuregelung ist ein zentrales Bürgerkonto, die sog. BundID.

Ziel des Vorhabens ist es, dass sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen künftig mehr Verwaltungsdienstleistungen digital in Anspruch nehmen können. Auch die Verwaltung soll profitieren, indem z.B. die Mitarbeitenden entlastet werden. Das geplante Gesetzespaket besteht zum einem aus einem Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Dieses setzt den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung und ist die zentrale Norm für vollständig digitale Verfahren. Zum anderen umfasst das Paket die Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung. Darin geht es u.a. um eine enge Verzahnung des OZG mit Großprojekten wie den digitalen Identitäten. Insgesamt fokussiert sich das aktuelle Vorhaben auf 15 aus Sicht der Bundesregierung besonders wichtige Verwaltungsleistungen wie etwa Ummeldungen, Eheschließungen, Baugenehmigungen oder das Elterngeld; sie sollen bereits ab kommendem Jahr deutschlandweit digital beantragt werden können.

Voraussetzung für die Teilnahme an diesen digitalen Verwaltungsdienstleistungen ist insb. die Einführung eines zentralen Bürgerkontos, der sog. BundID, der auch ein digitales Postfach an die Seite gestellt wird. Diese BundID sei notwendig, um eine sichere Identifikation der antragstellenden Bürger zu gewährleisten, heißt es im Entwurf. Eine „händische” Unterschrift sei künftig nicht mehr erforderlich; stattdessen könnten mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises zukünftig alle Leistungen rechtssicher, einfach und einheitlich digital beantragt werden.

Auch die Unternehmen sollen zukünftig alle Anträge über ein eigenes Konto stellen können. Auf mittlere Sicht würden für sie die unternehmensbezogenen Verwaltungsleistungen „digital only”, heißt es im Entwurf. Konkret bedeutet das, dass – nach Ablauf von fünf Jahren – unternehmensbezogene Verwaltungsdienstleistungen nur noch elektronisch angeboten werden, wenn diese der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts dienen. Für die Wirtschaft soll sich damit eine Entlastung von jährlich rd. 60 Mio. EUR ergeben.

Die Verwaltung soll ebenfalls von dem Vorhaben profitieren. Die Digitalisierung werde dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Mitarbeitenden entlasten, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Damit dies in der Praxis auch funktioniert, hat die Regierung im Rahmen eines „Begleitpapiers” weitere Projekte auf den Weg gebracht, die u.a. dafür sorgen sollen, dass staatliche Leistungen künftig online „einfacher auffindbar” und auch „als solche erkennbar” sind.

[Quelle: Bundesregierung]

2 Länder wollen Umgehung der Mietpreisbremse stoppen

Die Bundesländer wollen eine Ergänzung der Mietpreisbremse erreichen und den Mieterschutz bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum stärken. Sie haben deshalb Mitte Juni über den Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Der Entwurf verweist darauf, dass bei möbliertem Wohnraum derzeit die Möglichkeit besteht, die Mietpreisbremse zu umgehen. Diese resultiere daraus, dass der Möblierungszuschlag, der zusätzlich auf die Nettokaltmiete addiert werde, gesetzlich nicht geregelt sei. Er müsse aufgrund dessen auch nicht gesondert ausgewiesen werden.

Um diese Umgehung zukünftig zu unterbinden, soll der Möblierungszuschlag im Bürgerlichen Gesetzbuch explizit geregelt und auch die zulässige Höhe definiert werden. Vermieterinnen und Vermieter sollen so verpflichtet werden, sowohl die Nettokaltmiete als auch den Möblierungszuschlag transparent auszuweisen. Bei der Vermietung von Wohnraum nur zu einem vorübergehenden Gebrauch gelten zahlreiche Mieterschutzvorschriften nicht, bemängeln die Länder. Dies habe zur Folge, dass die große Nachfrage nach langfristig zu vermietenden Wohnungen einem immer kleiner werdenden Angebot gegenüberstehe. Für Wohnraum, der sich in einem Gebiet mit einer angespannten Wohnraumsituation befinde, sollen sich Vermieterinnen und Vermieter künftig daher nur noch in Ausnahmekonstellationen auf den Geltungsausschluss von Mieterschutzregelungen berufen können.

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nehmen muss. Anschließend wird das Vorhaben an den Bundestag zur Entscheidung weitergeleitet.

[Quelle: Bundesrat]

3 Bedenken gegen Pläne zur Eindämmung digitaler Gewalt

Das Bundesjustizministerium hat im April ein Eckpunktepapier zu einem geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt veröffentlicht (vgl. ZAP 2023, 419). Darin ist u.a. vorgesehen, Betroffenen bei wiederholten schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen etwa durch beleidigende oder diffamierende Kommentare in sozialen Medien einen Anspruch auf gerichtlich angeordnete Accountsperren zu geben, falls andere Möglichkeiten wie die Löschung eines Posts nich...

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