Im Zeitraum von Dezember 2021 bis Dezember 2023 wurden von der EU insgesamt 29 neue Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hervor (s. BT-Drucks 20/10470). Fünf dieser Verfahren seien aber zum Stichtag 31.12.2023 bereits wieder beendet worden, erläutert die Regierung.

Derzeit (Stand: Februar 2024) sind nach Angaben der Bundesregierung noch 64 Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig. Zu einigen dieser Verfahren seien die Vorwürfe zwischenzeitlich ausgeräumt worden, heißt es weiter in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage; eine Einstellung stehe aufgrund andauernder Prüfung durch die Europäische Kommission derzeit noch aus. Weiter geht aus den Ausführungen der Bundesregierung hervor, dass gegen Deutschland bislang keine finanziellen Sanktionen im Rahmen von EU-Vertragsverletzungsverfahren verhängt wurden.

Eine Aufstellung und Beschreibung aller noch offenen Verfahren gegen Deutschland findet sich in einer Auflistung der EU-Kommission, die auf ihrer Homepage abrufbar ist (https://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/infringements-proceedings/infringement_decisions/). Die Themen reichen von der Anerkennung ausländischer Abschlüsse/Qualifikationen über den Lärmschutz an Straßen, Schienen und Flughäfen sowie den Trinkwasser- und Vogelschutz bis hin zum Schutz von Saisonarbeitern und sog. Whistleblowern. Auffällig ist, dass besonders im Bereich Verkehr offenbar viele Versäumnisse bei der Umsetzung europäischer Vorgaben zu verzeichnen sind, etwa beim Straßengüterverkehr und bei der länderübergreifenden Zusammenarbeit im Schienenverkehr sowie bei der Schieneninfrastruktur.

Mit der Anzahl der Vertragsverletzungsverfahren liegt Deutschland im EU-Vergleich damit in etwa im „Mittelfeld”. Wie aus der letzten EU-weiten Gesamtübersicht der Kommission für das Jahr 2022 hervorgeht, steht Belgien mit insgesamt 114 unerledigten Verfahren an der Spitze. Europäischer „Musterknabe” ist – sieht man einmal von Großbritannien ab, das wegen einiger noch offener Verfahren immer noch in der Statistik geführt wird – Dänemark mit „nur” 36 unerledigten Vertragsverletzungsverfahren.

[Quellen: Bundesreg./EU-Komm.]

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