(BAG, Beschl. v. 1.3.2022 – 9 AZB 25/21) • Für Rechtsstreitigkeiten zwischen zugelassenen Pflegeeinrichtungen und deren Arbeitnehmern über die Berechnung und Höhe des Bundesanteils der Corona-Prämie nach § 150a Abs. 1 S. 1 SGB XI ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet.
ZAP EN-Nr. 288/2022
ZAP F. 1, S. 487–487
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