Alle Teilnehmer am ERV sind im SAFE-Verzeichnis gespeichert. Die SAFE-ID der Anwälte beginnt mit DE.BRAK. Alle SAFE-ID-Nummern sind über das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis unter rechtsanwaltsregister.org (https://www.bea-brak.de/bravsearch/index.brak) abrufbar.

Syndikusanwälte haben ggf. zwei beA, ebenso Kolleg:innen, die auf Antrag ein weiteres beA, z.B. für die eigene Kanzlei und für die Tätigkeit als freie Mitarbeitende in einer anderen Kanzlei, erhalten.

Die Justiz ist über DE.JUSTIZ oder über govello- und safe-Adressen erreichbar. Auch die Gerichtsvollzieher sind über die Empfängersuche adressierbar.

1. beN

Notare verfügen über ein besonderes elektronisches Notarpostfach (beN). Ein Anwaltsnotar hat damit zwei elektronische Postfächer: ein beA, das mit der SAFE-ID-Nummer: DE.BRAK gekennzeichnet ist und ein beN, das mit der SAFE-ID-Nummer: DE.BEN gekennzeichnet ist.

 

Hinweis:

Achten Sie auf die richtige Auswahl. beN kann über beA adressiert werden, beN kann allerdings nicht an beA antworten!

2. beBPO

Zum 1.1.2022 müssen Behörden mit einem besonderen elektronischen Behördenpostfach am ERV teilnehmen.

3. eBO

Zum 1.1.2022 wird das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) für professionelle Teilnehmer, die am ERV teilnehmen und über kein beA, beN oder beBPo verfügen, ermöglicht. Allerdings muss dafür die Infrastruktur noch geschaffen werden, sodass die Verpflichtung, das eBO zu nutzen, für Organisationen erst zum 1.1.2024 in Kraft tritt.

4. beSt

Zum 1.1.2022 erhalten Steuerberater ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) über ein Steuerberaterportal, das durch die DATEV betrieben wird. Die aktive Nutzungspflicht für das beSt beginnt zum 1.1.2023.

5. beA für Berufsausübungsgesellschaften

Mit der BRAO-Reform wurde auch das Gesellschaftspostfach für Berufsausübungsgesellschaften zum 1.8.2022 verpflichtend festgelegt. Die BRAK muss hier noch die technischen Möglichkeiten zur Eintragung in das Gesamtverzeichnis schaffen, daher wurde die Übergangsfrist entsprechend bemessen.

 

Hinweis:

Das Gesellschaftspostfach kommt zusätzlich zum einzelnen Anwalts-beA. Die Justiz kann sich aussuchen, an welches beA sie sendet.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge