Nutzer der Schnittstelle von Anwaltssoftware benötigen i.d.R. zusätzliche Softwarezertifikate, da die Schnittstellen automatisiert Nachrichten abholen und senden. Da Softwarezertifikate beliebig kopierbar sind, sollten diese sparsam eingesetzt und im Falle eines Missbrauchs gesperrt und gekündigt werden. beA-Softwarezertifikate können für die mobile Anwält:in zusätzlich eingesetzt werden, um einen schnellen Zugang zum beA zu ermöglichen oder für den Fall, dass das Kartenlesegerät den Sicherheits-Token (beA-Karte) nicht erkennt.

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