Die aktuelle Entscheidung des BGH vom 16.9.2020 (XII ZB 499/19, ZAP EN-Nr. 593/2020) befasst sich mit einer solchen Fallgestaltung beim Unterhalt eines minderjährigen Kindes. In erster Linie geht es auch hier um den Auskunftsanspruch – diesmal des Kindes gegen seinen barunterhaltspflichtigen Vater, der mit dem Hinweis auf seine „unbegrenzte Leistungsfähigkeit” die Auskunft über sein Einkommen verweigert. Die Entscheidung legt aber neue Maßstäbe für die Berechnung des Unterhalts in derartigen Fällen.

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